Um zum Präsidenten oder Vizepräsidenten der Nation gewählt zu werden, ist es notwendig, ein gebürtiger Argentinier zu sein oder, wenn man im Ausland geboren wurde, ein Sohn eines gebürtigen Bürgers (der im Land geboren wurde) zu sein und die anderen Voraussetzungen zu erfüllen, die für die Senatsmitgliedschaft erforderlich sind. Das heißt, man muss über dreißig Jahre alt sein und mindestens sechs Jahre Staatsbürgerschaft ausgeübt haben.
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